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   OLG Hamm, 25.11.1994 - 20 U 120/94   

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https://dejure.org/1994,5138
OLG Hamm, 25.11.1994 - 20 U 120/94 (https://dejure.org/1994,5138)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.11.1994 - 20 U 120/94 (https://dejure.org/1994,5138)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. November 1994 - 20 U 120/94 (https://dejure.org/1994,5138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BGB § 276; BGB § 278; VVG § 43; AKB § 12 Abs. 1 II e
    Implosion des Tanks eines Milchsammeltankwagens ist Betriebsschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrzeugschäden; Bedienungsfehler; Betriebsschäden; Vollkaskoversicherung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lüftungsklappen des Milchlasters nicht geöffnet - Vollkaskoversicherung haftet nicht für die so verursachte Implosion

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Hinweispflicht des VU auf günstigeren Tarif, Konkurrenzangebot, Pflichtverletzung, Verletzung der Beratungspflicht des VV und des VU bei Abschluss einer Versicherung, vetragsbegleitende Beratungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Nr. 1 II e
    Auf Bedienungsfehler des Fahrers zurückgehende Fahrzeugschäden als Betriebsschäden

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 988
  • NZV 1995, 154
  • VersR 1995, 1345
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99

    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines

    Der Klärung einer solchen, das Fahrzeug des Klägers schädigenden Einwirkung durch eindringendes Wasser bedarf es jedoch nicht, weil aufgrund der einleuchtenden Ausführungen des Sachverständigen SV1 davon auszugehen ist, dass der Kläger grob fahrlässig das Schadensereignis durch einen Bedienungsfehler, was für den Leistungsausschluss ausreicht (vgl. OLG Hamm VersR 1995, 1345; OLG Stuttgart VersR 1995, 1044) herbeigeführt hat.
  • OLG Hamm, 31.07.2002 - 20 U 10/01

    Abgrenzung zwischen vollkaskoversichertem Unfallschaden und bloßem

    Danach sind Betriebsschäden Schäden, die allein durch Bedienungsfehler entstanden sind, jedoch nur, soweit diese nicht ihrerseits zu einem Unfall führen (BGH VersR 69, 940; Senat, VersR 95, 1345).
  • OLG Saarbrücken, 20.09.2000 - 5 U 345/00

    Umfang der Gebäudeversicherung bei Frost- und Bruchschäden

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